Rund jeder zehnte Mensch lebt mit einer Beeinträchtigung, viele weitere profitieren von guter Bedienbarkeit – ältere Menschen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen oder einfach bei greller Sonne auf dem Display. Barrierefreiheit macht digitale Angebote für alle nutzbarer. Für Kommunen kommt hinzu: Sie sind rechtlich dazu verpflichtet.
Hinweis: allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die für Ihre Kommune geltenden Landesregelungen.
Der Rechtsrahmen – kurz erklärt
- EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Sie wurde in nationales Recht überführt.
- BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) konkretisiert die Anforderungen auf Bundesebene; die Länder haben entsprechende Regelungen für Kommunen.
- EN 301 549 ist der maßgebliche technische Standard – er verweist auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), üblicherweise Konformitätsstufe AA.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Öffentliche Stellen müssen eine solche Erklärung bereitstellen und einen Weg anbieten, Barrieren zu melden (Feedback-Mechanismus).
Die vier Grundprinzipien (POUR)
Die WCAG bauen auf vier Prinzipien auf – ein guter Merkrahmen, auch ohne Technikwissen:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen sichtbar/hörbar sein – z. B. ausreichende Kontraste, Textalternativen für Bilder, keine Information allein über Farbe.
- Bedienbar: Alles muss sich gut bedienen lassen – große Tippflächen, Bedienung ohne feinmotorische Präzision, keine reinen Zeitfallen.
- Verständlich: Klare Sprache, nachvollziehbare Abläufe, verständliche Fehlermeldungen.
- Robust: Kompatibel mit Hilfsmitteln wie Screenreadern und mit unterschiedlichen Geräten.
Was das konkret für eine Bürger-App bedeutet
- Kontraste: Text hebt sich deutlich vom Hintergrund ab – auch bei Sonnenlicht lesbar.
- Skalierbare Schrift: Wer die Systemschrift vergrößert, darf nicht auf abgeschnittene Texte stoßen.
- Screenreader-Beschriftungen: Schaltflächen und Symbole haben sprechende Beschriftungen, damit VoiceOver/TalkBack sie vorlesen können.
- Nicht nur Farbe: Ein Status wird nicht allein durch Rot/Grün vermittelt, sondern zusätzlich durch Text oder Symbol.
- Große Tippziele: Bedienelemente sind groß genug und mit genug Abstand – daumenfreundlich.
- Klare Sprache: Behördendeutsch vermeiden – kurze, verständliche Formulierungen.
Barrierefreiheit ist auch ein Reichweiten-Gewinn
Was für Menschen mit Beeinträchtigung nötig ist, hilft allen: Gute Kontraste, große Schrift und klare Sprache machen eine App für jede Altersgruppe angenehmer. Barrierefreiheit ist damit kein Kostenfaktor „für wenige", sondern bessere Qualität für die gesamte Bürgerschaft – und nebenbei ein Pluspunkt für die Auffindbarkeit, weil sauberes, semantisches Design auch Suchmaschinen hilft.
Woran Sie eine gute Lösung erkennen
- Der Anbieter kann erklären, wie er Barrierefreiheit umsetzt (nicht nur behaupten, dass er es tut).
- Die App unterstützt Screenreader und Textvergrößerung des Systems.
- Sie können eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen und Rückmeldungen entgegennehmen.
- Vorsicht bei pauschalen „100 % barrierefrei"-Versprechen – seriös ist eine ehrliche Aussage zum Stand und zur kontinuierlichen Verbesserung.
Wie OwnCity und CityHub das angehen
Barrierefreiheit ist bei uns von Anfang an mitgedacht – nicht nachträglich aufgesetzt: gute Kontraste, skalierbare Schriften, sprechende Beschriftungen für Screenreader und daumenfreundliche Bedienelemente. Statt eines pauschalen Siegels setzen wir auf saubere Umsetzung und laufende Verbesserung. Was Ihre Kommune für die Erklärung zur Barrierefreiheit braucht, stellen wir bereit.
Fazit
Barrierefreiheit ist für Kommunen Pflicht – aber vor allem eine Haltung: digitale Angebote so zu bauen, dass sie allen offenstehen. Achten Sie bei der Auswahl auf konkrete Umsetzung statt Werbeversprechen, dann erfüllen Sie nicht nur die Vorgaben, sondern erreichen auch spürbar mehr Bürger.